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Einstellungsverpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers

Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Aufgrund dieses Grundrechts kann ein Bewerber seine Einstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber verlangen, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde wäre, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde. Auf die Klage eines abgewiesenen Bewerbers hin musste eine hessische Kommune ihn daher befristet einstellen. Weiterlesen

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