Alle Artikel mit dem Tag "Nutzungsrechte"

AG Saarlouis zum urheberrechtlichen Schutz von Fotos in einem Sachverständigengutachten

Wenn eine Versicherung einfach so die in dem Gutachten eines Sachverständigen enthaltenen Bilder in eine Restwertbörse im Internet einstellt, liegt hierin eine Urheberrechtsverletzung. Dies hat das Amtsgericht Saarlouis entschieden.

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Spielkonsole Nintendo3DS, Urheberrecht und Datenschutz

Die Nutzungsbedingungen für das neue Nintendo3DS werden massiv kritisiert, weil der Verbraucher Nintendo sehr weitgehende Nutzungsrechte einräume und zudem sehr viele Daten übers Internet an Nintendo übermittelt werden dürfen.

 

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Darf Twitpic die Bilder seiner Nutzer weiterverkaufen?

Das Twitter-Tool Twitpic hat seine AGB geändert, um die Fotos seiner Nutzer vermarkten zu können. Fraglich ist jedoch, ob die Einräumung eines derart umfangreichen Nutzungsrechtes mit deutschem Recht zu vereinbaren ist.


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Analyse der Nutzungsbedingungen von sozialen Netzwerken für Unternehmer

Soziale Netzwerke sind nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen interessant. Allerdings sind die Nutzungsbedingungen unterschiedlich. Vorstellung der Nutzungsbedingungen und ausführliche Analyse.

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Neuer Film-Dienst Qriocity von Sony fürs Heimkino

Sony hat jetzt den neuen Musik- und Videodienst Qriocity in Europa gestartet, mit dem ab jetzt Kinofilme über den eigenen Fernseher angesehen werden können.
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LG Berlin: Zulässigkeit von Nutzungsbeschränkungen in AGB von Internet-Musikdiensten

Das LG Berlin bejaht in seinem Urteil vom 14. Juli 2009 (Az.: 16 O 67/08) die Rechtmäßigkeit einer AGB-Klausel, die die Nutzungsrechte der Kunden hinsichtlich der Weitergabe von Dateien einschränkt.    Ein Internet-Musikdienst verkaufte Musikdateien als Download über das Internetportal. Die AGB des Anbieters enthielten eine Regelung, nach der nur persönliche Gebrauch der Musikdateien erlaubt wurde. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Verbreitung, wurde untersagt. Dagegen hatte der Verband der Verbraucherzentralen auf Unterlassung geklagt. Es wurde vorgetragen, die Klausel schränke die Nutzungs­be­dingungen für die Verbraucher unangemessen ein.

Die Klage wurde abgewiesen. Zwar trete generell bei der Verbreitung von Werken die Erschöpfung der Rechte ein. Wenn somit Musikstücke mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht werden, könne der Urheber ab dem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr über das Werk verfügen.

In dem zu entscheidenden Fall waren die Richter allerdings der Ansicht, dass der Er­schöpf­ungs­grundsatz ausnahmsweise nicht greife. Durch den Download der Musikstücke werde das Werk noch nicht verbreitet, sondern nur eine sog. unkörperliche Datei davon öffentlich zugänglich gemacht. Eine Erschöpfung könne jedoch nur an körperlichen Werken eintreten. Daher sei die Beschränkung der Nutzungsrechte durch die AGB vorliegend zulässig. Â

(Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kurz-und-knapp-urheberrecht-verkehrsrecht-umweltrecht-tierrecht_005311.html)

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