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NEU: Gemäß § 66a TKG müssen 0180-Nummern auch Mobilfunkpreise angeben. Firma „Northern Solutions” mahnt ab

Zum 1. März 2010 ist eine Neuregelung in Kraft getreten. Gemäß § 66a Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Diensteanbieter, die 0180-Nummern verwenden, nunmehr auch die Minutenpreise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz angeben. Bisher reichte der Hinweis auf den Festnetzpreis mit der Anmerkung, dass die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen können. Mit der Neuregelung muss nunmehr neben dem Festnetzpreis auch der Mobilfunkhöchstpreis (derzeit: 42 ct/Min.) angegeben werden.Die Firma „Northern Solutions” mahnt in diesem Zusammenhang nun Webhosting-Dienstleister wegen falscher Preisangaben ab, die auf ihren entsprechenden Internetpräsenzen diese Vorgaben noch nicht erfüllt haben.

Quelle: Â

http://www.aufrecht.de/news/view/article/webhoster-aufgepasst-abmahnung-von-norther-solutions-wegen-preisangaben-bei-rufnummern0180.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=5709&cHash=8bca239f487a0db3e85e6dbee479c5f8

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