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BGH: Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag auch bei nichtigem Kaufvertrag

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 25. November 2009 (Az.: VIII ZR 318/08) entschieden, dass ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag auch dann besteht, wenn der zugrundeliegende Kaufvertrag über ein Radarwarngerät wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.

Hinsichtlich des Widerrufsrechts in den Fällen von nichtigen Kaufverträgen existieren unterschiedliche Ansichten. Der BGH hat mit seiner Entscheidung die (Widerrufs-)Rechte der Verbraucher gestärkt. Danach soll das Widerrufsrecht nur ausgeschlossen sein bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers. Im vorliegenden Fall wurde sowohl dem Unternehmer als auch dem Verbraucher, also beiden Parteien, ein Sittenwidrigkeitsverstoß zur Last gelegt und ein Widerrufsrecht des Verbrauchers/Käufers bejaht. Ein Rück­zahlungsanspruch des Käufers ergibt sich hier nach erfolgtem Widerruf aus § 346 BGB.    Weiterlesen

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