Alle Artikel mit dem Tag "Nationalsozialismus"

Darf ein Arbeitnehmer wegen der Äußerung „Jawohl mein Führer“ gekündigt werden?

Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz ergibt sich, dass ein Arbeitgeber einen solchen Spruch nicht tolerieren muss. Dennoch entschieden die Richter, dass die Kündigung rechtswidrig gewesen ist.

 

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LAG Hessen: Fristlose Kündigung wegen Vergleich der Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber mit dem dritten Reich

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer zwar die Arbeitsbedingungen im Unternehmen kritisieren darf. Dies muss aber in sachlicher Form geschehen. Er darf die Zustände nicht einfach mit den Verhältnissen im dritten Reich beziehungswiese dem Holocaust vergleichen. So etwas stellt eine sehr verletzende Beleidigung des Arbeitgebers dar, die normalerweise eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

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