Alle Artikel mit dem Tag "Namensrecht"
LG Düsseldorf: Sedo haftet nicht auf Schadensersatz und Unterlassung
Das LG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil vom 12.05.2010 (Az. 2a O 290/09) entschieden, dass der Domain-Parking-Dienstleister Sedo nicht für das Anbieten und Bewerben einer Domain, die gleich oder ähnlich lautet wie ein Inhaber von Namensrechten, auf Schadensersatz und Unterlassung haftet.In dem vorliegenden Fall verneinte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Namensrechtinhabers gegen Sedo mit folgender Begründung: Weiterlesen
Landgericht Köln spricht den „Bläck Föös” Schadensersatz zu
Das Kölner Landgericht (Az.: 33 O 172/09) hat der Band „Bläck Föös” einen Schadensersatzanspruch  i.H.v knapp 11.000,- Euro zugesprochen.   „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Föös”. Dies war der Werbeslogan eines Unternehmens im letzten Jahr. Das Unternehmen hatte damit für seine Produkte geworben, zu denen auch Karnevalskleidung gehört. Allerdings geschah dies ohne Absprache mit der Band „Bläck Föös”. Daher wurde das Unternehmen abgemahnt. Dieses zeigte Einsicht, gab eine Unterlassungserklärung ab und zahlte die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Zu einem Gerichtsverfahren kam es letztendlich, weil das Unternehmen sich weigerte, den ebenfalls geforderten Schadensersatz i.H.v. 11.000,- Euro zu leisten. Weiterlesen
Ebay haftet bei Verletzung von Namensrechten als Störerin
Der BGH hat in einem Urteil vom 10.04.2008 (Az. I ZR 227/05) entschieden, dass die Internet-Auktionsplattform Ebay für Namensrechtsverstöße als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.









