Alle Artikel mit dem Tag "Nachvergütung"

LG München I: Elvis Presleys Erben gehen bezüglich posthumer Verwertung der Nutzungsrechte leer aus

Der Abschluss einer Total-Buy-Out-Vereinbarung zwischen Urheber und Nutzer eines Werkes kann auch gravierende Folgen für die Erben haben. Hierunter versteht man die Abgeltung der vollumfänglichen und uneingeschränkten Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte durch Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht München I entschieden, dass Elvis zu Lebzeiten mit seiner Plattenfirma eine wirksame Total-Buy-Out-Vereinbarung abgeschlossen hatte. Infolgedessen haben seine Erben jetzt das Nachsehen-und keinen Anspruch auf Beteiligung an den Verwertungserlösen.

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Klageverfahren des “Boot”-Kameramanns vertagt

Im Rechtsstreit zwischen dem „Das Boot“-Kameramann Jost Vacano gegen acht ARD-Anstalten ist erneut kein Urteil gefällt worden. Das Landgericht Stuttgart hat das Klageverfahren auf Nachvergütung vertagt. Weiterlesen

Kein Extrageld für Captain Sparrows Stimme

Im Prozess des Kamermanns Jost Vacano, den er u. a. gegen die Bavaria und den WDR führt, konnte noch keine Entscheidung getroffen werden. Jost war damals Kameramann bei Wolfgang Petersens “Das Boot” und fordert in seiner Klage eine Nachvergütung von 450.000€ für erfolgte TV-Ausstrahlungen. Er habe damals zu wenig Geld erhalten, zudem solle sein schöpferischer Anteil an dem Film anerkannt werden, so die Begründung.

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Keine Entscheidung im Streit um Nachvergütung für “Das Boot”

Im September diesen Jahres feiert der Spielfilm “Das Boot” sein 30. Jubiläum. Der Film wurde zu einem Meilenstein der jüngeren deutschen Kinogeschichte, für Regisseur Wolfgang Petersen war es der Beginn einer internationalen Karriere. Der überwältigende Erfolg war damals nicht abzusehen, u. a. war “Das Boot” für sechs Oscars nominiert.

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OLG München: Kein Anspruch auf Nachvergütung für lukrativen Tatort-Vorspann

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Erfinderin des Tatort-Vorspanns sich mit einer einmaligen Vergütung abfinden muss. Sie kann weder eine nachträgliche Vergütung fordern, noch muss ihr Name genannt werden.

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LG München I: Anspruch auf Namensnennung und Nachvergütung für am Tatort-Vorspann beteiligte Grafikerin

Vor dem LG München I (Az. 21 O 11590/09) setzte eine Grafikerin und Trickfilmerin erfolgreich die Anerkennung ihrer Urheberrechte an dem bekannten Tatort-Vorspann gegen zwei der ARD-Anstalten durch. Weiterlesen

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