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Kann ich bei einer Abmahnung eine MUSTER-UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG verwenden?

Wer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten hat, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und zurücksenden. Ansonsten würde unter Umständen ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Darüber hinaus hätten die abmahnenden Kanzleien nach wie vor die Möglichkeit, weitere Abmahnungen wegen anderer in der Vergangenheit geladenen Dateien zu verschicken. Deswegen sollte eine abgewandelte Form der Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese sollte auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, der sich auch im Urheberrecht auskennt, angefertigt werden.

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