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AG Köln: Keine Mithaftung des Veranstalters für GEMA-Gebühren

In einem aktuellen Urteil des AG Köln vom 15.12.2008 (Az. 137 C 317/08) hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Veranstalter eines verkaufsoffenen Sonntags mithaftet, wenn Dritte in diesem Rahmen Musik abspielen, die gegenüber der GEMA gebührenpflichtig ist. Weiterlesen

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