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Einstellung von Ein- Euro Jobbern ist mitbestimmungspflichtig

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb sog. Ein – Euro – Jobber beschäftigten möchte. Diese sind zwar rechtlich gesehen keine Arbeitnehmer, sie werden jedoch in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätgkeiten. Dies genügt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts für eine Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (BAG, Beschluss vom 02.10.2007, 1 ABR 60/06).

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