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MFM-Empfehlungen gelten nicht bei privaten eBay-Verkäufen.

Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) können nach sich festigender Rechtsprechung regelmäßig von den Gerichten herangezogen werden, wenn bei einer Verletzung von Bildrechten die Schadenshöhe nach § 287 ZPO zu schätzen ist.
Diesen Grundsatz hat zuletzt das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 3.2.2009, Az. 6 U 58/08) bestätigt, dabei allerdings eine für Internet-Auktionen interessante Ausnahme anerkannt: So wurde in der Entscheidung des Gerichts für die Benutzung eines geschützten Bildes durch einen privaten eBay-Verkäufer ein Betrag von € 20,00 als angemessene Lizenzgebühr und daher auch als ausreichenden Schadensbetrag anerkannt.

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