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Kanzlei Nesselhauf verschickt Abmahnungen im Auftrag von Claudia Schiffer

Kanzlei Nesselhauf verschickt Abmahnungen im Auftrag von Claudia Schiffer

Die Hamburger Kanzlei Nesselhauf mahnt derzeit behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzungen des Topmodels Claudia Schiffer ab. In der uns vorliegenden Abmahnung wird von dem Betreiber eines Internet-Blogs Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung eines Artikels verlangt.

Unter der Überschrift „Claudia Schiffer: Ist ein anderer Mann der Vater ihrer Tochter?“ wurde in diesem Artikel im Dezember 2011 über einen Russen berichtet, der behauptet, Vater von Schiffers Tochter Cosima Violet zu sein. Nach eigener Aussage habe er das Model über Facebook kennengelernt und sich mit ihr in Moskau getroffen.

Der Artikel enthielt auch eine Stellungnahme von Claudia Schiffer: „Claudia Schiffer selbst hat sich zu den Gerüchten nur kurz zu Wort gemeldet und verlauten lassen, dass das der reinste Quatsch ist und nicht im geringsten etwas Wahrheit enthält.“

Durch Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich der Betreiber des Internet-Blogs zur Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Artikels, sowie zur Erstattung der Abmahnkosten verpflichten.

Zur Information übermittelte die Kanzlei Nesselhauf außerdem einen von ihr in einem ähnlichen Fall erwirkten Beschluss des Landgerichts Hamburg, in dem der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt wurde, zu behaupten, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, ein Russe wolle Vater ihrer Tochter sein.

Dieser Beschluss wird als Argument für die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung angeführt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Nesselhauf erhalten? Kontaktieren Sie uns – wir bieten Ihnen eine kompetente juristische Beratung zur Verteidigung Ihrer Rechte. Sie erreichen uns unter 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit)!

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