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OLG Hamm: Keine Gegenabmahnungen durch mehrere abgemahnte Onlinehändler
Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, sollte besonnen reagieren. Wenn Sie dies dem Abmahner in einer Gemeinschaftsaktion durch das Versenden von mehrfachen Gegenabmahnungen „heimzahlen“ wollen, kann das fatale Folgen haben.
Vorsicht: Mehrfachabmahnungen für „German Top 100 Single-Charts” durch Nümann + Lang
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Werken der „German Top 100 Single-Charts” erhalten? Dann müssen Sie mit weiteren Abmahnungen der gleichen Abmahnkanzlei oder auch anderer Abmahnkanzleien rechnen.
Denn bei sog. „Chart-Containern” handelt es sich um gepackte Files, in denen bis zu 100 Titel verschiedener Rechteinhaber enthalten sind. Abgemahnt werden allerdings im Rahmen einer Abmahnung nicht mehrere Werke, die Kanzleien verschicken vielmehr für jeden Titel eine eigene Abmahnung. Derzeit häufen sich in unserer Kanzlei beispielsweise Abmahnungen der Kanzlei Nümann & Lang. Dabei sind Downloadzeit und IP-Adresse immer identisch. Lediglich die abgemahnten Musiktitel divergieren. Wer beispielsweise wegen des Titels „Fever” eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Nümann + Lang erhalten hat, muss innerhalb der nächsten Tage mit einer Abmahnung wegen des Titels „Monsta” der Gruppe „Culcha Candela” rechnen. Da mit jeder Abmahnung erneut Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzansprüche verbunden sind, sollte man spätestens nach Erhalt der ersten Abmahnung unbedingt aktiv werden.









