Alle Artikel mit dem Tag "Medizinprodukt"

Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 81 O 102/09

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 25.09.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Heilmittelwerberecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

Die einstweilige Verfügung vom 22.April 2009 wird bestätigt mit der Maßgabe, dass lediglich Ordnungsgeld angedroht wird.

Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

T A T B E S T A N D:

Der Antragsteller ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder und dabei insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des laueren Wettbewerbs eingehalten werden; seine Prozessführungsbefugnis ist vom Bundesgerichtshof vielfach bestätigt worden und wird von der Antragsgegnerin auch nicht geleugnet.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 31 O 374/06

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 14.05.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

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Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

1. es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Mitgliedern ihres Vorstands, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland ein Präparat zur Darmreinigung zur Vorbereitung einer Darmspiegelung in Packungen, insbesondere in Beuteln, die als wirksame Bestandteile 52,500 g Macrogol 3350, 1,402 g Natriumchlorid, 0,714 g Natriumhydrogencarbonat und 0,186 g Kaliumchlorid enthalten oder ergeben, in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben, solange dieses Präparat nicht als Arzneimittel zugelassen ist,

2. der Klägerin Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie die unter Ziffer I.1. bezeichneten Handlungen seit dem 01.03.2006 begangen hat, und zwar unter Angabe der Liefermengen und -preise, gegliedert nach gewerblichen Abnehmern und der vertriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern und unter Angabe von Auflage, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet.

II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch ent-standen ist und noch entsteht, dass die Beklagte Präpa-rate gemäß Ziffer. I.1. vertreiben hat oder vertreiben wird.

III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV. Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffern I.1., I.2. und III. ge-gen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung beträgt

- hinsichtlich der Unterlassung 500.000,00 EUR

- hinsichtlich der Auskunft 20.000,00 EUR

- hinsichtlich der Kosten 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

T a t b e s t a n d :

Die Parteien sind pharmazeutische Unternehmen, die Darmreinigungspräparate zur Vorbereitung einer Koloskopie (Darmspiegelung) – die Klägerin das Produkt “F”, die Beklagte seit März 2006 das Mittel “Darmspülung K” – vertreiben. Beide Produkte enthalten als wirksame Bestandteile Macrogol 3350 (jeweils in einer Menge von 52,5 g), Natriumchlorid (“F” 1,4 g; “Darmspülung K” 1,402 g), Natriumhydrogencarbonat (“F” 0,715 g, “Darmspülung K” 0,714 g) und Kaliumchlorid (“F” 0,185 g, “Darmspülung K” 0,186 g). Zur Herbeiführung einer Darmreinigung und -entleerung löst der Anwender die in Beutel verpackten Pulvermischungen jeweils in 3 bis 4 Litern Wasser auf und trinkt die Lösung sodann. Der darin enthaltene Wirkstoff Macrogol sorgt dafür, dass im Darmtrakt das Wasservolumen vermehr wird, wodurch der vorhandene Stuhl hydratisiert wird und an Volumen zunimmt. Die in Folge dessen gedehnte Darmwand reagiert mit der Auslösung des Defäkationsreflexes und mit einer beschleunigten Darmentleerung. Die weiter enthaltenen zugesetzten Elektrolyte verhindern einen gesundheitsschädlichen Wasser- und Elektrolytverlust des Körpers.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 33 O 348/08

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 05.05.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

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Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr für das Medizinprodukt “Q Sättigungskapseln” wie nachfolgend wiedergegeben zu werben:

1. “Nach 3 Tagen hatte ich 1,5 Kilo verloren und am Ende der Woche zeigte die Waage 3,5 Kilo weniger”,

2. “Natürlich nahm ich weiter regelmäßig ab. Nach dem ersten Monat hatte ich genau 13 Kilos verloren.”,

3. “In sieben Wochen habe ich 22 kg abgenommen.”,

4. “Um den berüchtigten Jojo-Effekt zu vermeiden, nehme ich vor kalorienreichen Mahlzeiten einfach 2 Kapseln Q ein. Ansonsten nicht mehr.”,

5. “Ich habe endlich die Figur, von der ich schon immer träumte.”,

6. “Mit Wasser eingenommen, wirken diese Kapseln wie ein 100% natürlicher Magenball.”,

7. “Sie möchten im Schnelltempo abnehmen oder Sie haben viel Übergewicht, dann nehmen Sie 3 Kapseln Q vor jeder Hauptmahlzeit ein.”,

8. “Jeden Tag nehmen Sie ohne quälendes Hungergefühl ab.”,

9. “Reduzierte Kalorienaufnahme

Q verzögert außerdem die Aufnahme von Fetten und reduziert auch die Menge an Kohlenhydraten, die aus der Nahrung aufgenommen werden. Das Resultat? Man isst nicht nur weniger, sondern nimmt von dem, was man isst, auch noch weniger Kalorien auf. Auf diese Weise nimmt man automatisch ab – ohne auch nur einen Augenblick zu hungern.”,

10. “Schlank-Kur”,

11. “Sie kann unbedenklich neben Medikamenten angewendet werden.”

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Er ist gem. § 1 Nr. 4 UKlaV als branchenübergreifend und überregional tätiger Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 2 UKlaG und § 8 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 UWG festgestellt.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 31 O 360/08

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 27.11.2008 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Heilmittelwerberecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

T a t b e s t a n d :

Die Klägerin stellt her und vertreibt Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff und in bioäquivalenter Qualität wie Originalprodukte nach Ablauf für letztere bestehenden Patentschutzes (so genannte Generika). Zum Sortiment der Klägerin zählt das Produkt “H”, das zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzepts bei Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger Fähigkeiten (demenzielles Syndrom) mit den Hauptbeschwerden Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen zugelassen ist.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 31 O 353/08

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 23.10.2008 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Heilmittelwerberecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

I. Die Beklagten werden verurteilt,

1.es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben mit einem zehnprozentigen Preisvorteil auf alle in Deutschland erhältlichen rezeptpflichtigen Medikamente zu werben:

-Es folgt ein Werbeprospekt-

2. an die Klägerin jeweils 208,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2008 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu ¼ und die Beklagten zu ¾ zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt

- hinsichtlich Ziffer I.1. 20.000,00 EUR

- hinsichtlich Ziffern I.2. und II. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrags leisten.

T a t b e s t a n d :

Die Klägerin ist ein gerichtsbekannt branchenübergreifend und bundesweit tätiger Verein zur Förderung gewerblicher Interessen, der sich die Wahrung der Regeln des lauteren Wettbewerbs zur Aufgabe gemacht hat.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 31 O 380/07

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 25.10.2007 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Heilmittelwerberecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben, einen Gutschein über 5,00 Euro für die Einreichung eines Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel anzukündigen

(Es folgt eine Darstellung)

und/oder Gutscheine, wie angekündigt, zu gewähren.

II.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 189,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.6.2007 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt für den Tenor zu I. 15.000 Euro, im übrigen 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

T a t b e s t a nd:

Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Die Beklagte betreibt eine Apotheke in F sowie einen Versandhandel mit Arzneimitteln.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 31 O 777/05

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 13.04.2006 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Heilmittelwerberecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel Herstellerpreise wie in Anlage K 21 wiedergegeben anzugeben, wenn tatsächlich ge-genüber Apothekern ermäßigte Preise wie in Anlage K 1 – K 3, K 19 und K 20 in Rechnung gestellt werden,

wie nachstehend wiedergegeben:

(Es folgt eine 30-seitige Aufstellung der Arzneimittel mit Artikel-

namen und -preisen)

II. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/9 und die Beklagte zu 4/9.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung beträgt

- hinsichtlich der Unterlassung: 25.000 EUR,

- hinsichtlich der Kosten: 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Tatbestand

Der Kläger ist ein Verband zur Förderung der gewerblichen Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, dem sämtliche Industrie- und Handelskammern Deutschlands als Mitglieder angehören.

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Heilmittelwerberecht: Urteil Landgericht Köln 33 O 38/05

Zum Thema Heilmittelwerberecht hat das Landgericht Köln am 12.07.2005 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Heilmittelwerberecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden:

I.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,- EUR, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie folgt zu werben:

- Es folgt eine mehrseitige Darstellung der Werbeaussagen sowie Schriftsätzung und Werbebroschüren.-

II.

Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich

- des Unterlassungsausspruchs: 25.000,- EUR

- der Kosten: 110% des zu vollstreckenden Betrages.

T a t b e s t a n d:

Die Parteien streiten um die Zulässigkeit von Werbeaussagen für die sog. MBST-KernspinResonanzTherapie.

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