Alle Artikel mit dem Tag "Markenschutz"

BPatG zum Markenschutz für „Vaters Leckerbissen”

Handelt es sich bei „Vaters Leckerbissen“ um eine eintragungsfähige Wortfolge für Lebensmittel? Hiermit musste sich das Bundespatentgericht beschäftigen.

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QM-System-Navi als geschützte Marke?

Das Bundespatentgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, ob für die Bezeichnung „QM-System-Navi“ Markenschutz beansprucht werden kann.

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BerufsunfähigkeitsVorsorge als geschützte Marke?

Das Bundespatentgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, ob für die Bezeichnung BerufsunfähigkeitsVorsorge Markenschutz beansprucht werden kann.

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BGH zum Markenschutz von TÜV

Darf sich eine private Firma in ihrer Werbung einfach als privater TÜV ausgeben? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof beschäftigen.

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BPatG zum Markenschutz für die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“

Beim „Schwarzwälder Schinken“ sind die Richter des Bundespatentgerichtes streng. Es reicht nicht aus, dass er lediglich in dieser Region produziert wird. Er muss auch dort vollständig verarbeitet werden. 

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BPatG zum Markenschutz für bayerische Spezialität Obazda

Die bayerische Brotzeit Obazda ist zwar normalerweise als geografische Herkunftsanzeige schutzfähig. Wie es konkret beim industriell hergestellten Obazda aussieht, muss allerdings noch abschließend geklärt werden. Das hat das Bundespatentgericht entschieden.

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BGH zum Markenschutz für “Bayerisches Bier”

In dem Rechtsstreit geht es darum, ob die niederländische Bavaria Brauerei durch die Marke “BAVARIA HOLLAND BEER” in Deutschland die geschützte geografische Bezeichnung «Bayerisches Bier» verletzt. Hierzu muss das bayerische Bier eine besondere Qualität besitzen. Ob dem so ist, muss das Oberlandesgericht München als zuständige Tatsacheninstanz entscheiden.

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EuGH: Sowjetisches Staatswappen ist keine geschützte EU-Marke

Eine Eintragung des sowjetischen Staatswappens als Gemeinschaftsmarke ist unzulässig, weil ein Eintragungshindernis vorliegt. Dies kommt, weil dadurch in einigen Mitgliedsstaaten gegen die öffentliche Sicherheit oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Dies hat der europäische Gerichtshof entschieden.

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BPatG: Der Begriff Ficken kann als Marke geschützt sein

Auch ordinäre Begriffe wie Ficken verstoßen nicht unbedingt gegen die guten Sitten im Sinne des Markenrechtes und dürfen daher nicht einfach von der Registrierung als Marke ausgeschlossen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundespatentgerichtes. Die Begründung des Gerichtes ist interessant.

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Nicht quatschen, MACHEN!

Der Spruch ist bekannt und wird häufig mit Mario Barth in Verbindung gebracht. Er ist auf vielen T-Shirts zu finden; auch auf solchen, die nicht von Herrn Barth vertrieben werden. Darin sah Mario Barth seine Rechte verletzt und klagte vor dem Düsseldorfer Landgericht.

 

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