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Marions Kochbuch bleibt wieder auf Abmahnkosten sitzen
Erneut hat das AG Hamburg entschieden (Urt. v. 10.02.2009 – Az.: 36a C 171/08), dass der Fotograf von Marions Kochbuch auf den Ersatz seiner Abmahnkosten keinen Anspruch hat.
Zwar bekam der Kläger in der Sache Recht und einen Anspruch auf Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Verwendung eines Bildes zugesprochen.









