Alle Artikel mit dem Tag "Loveparade"
Ausstrahlung von TV-Interview mit Angehörigen eines Loveparade-Opfers trotz widerrufener Einwilligung
Wer zunächst in ein TV-Interview einwilligt. ist nicht immer dran gebunden. Er darf unter besonderen Umständen nachträglich die Einwilligung widerrufen und die Ausstrahlung untersagen.
Stadt Duisburg erwirkt vor dem Landgericht Köln einstweilige Verfügung gegen Internetseite wegen unveröffentlichten Loveparade-Unterlagen.
Für die Stadt Duisburg hat die Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Thomas Rodenbücher, Betreiber der Internetseite www.xtranews.de, erwirkt.
Die Stadt Duisburg hatte zuvor bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Gutachten über das Loveparade Unglück in Auftrag gegeben, um die „Zuständigkeiten” und „Auftragserfüllung” der Stadt zu untersuchen. Nachdem die Kanzlei das Gutachten erstellt hatte, veröffentlichte die Stadt Duisburg nur eine 30 seitige Zusammenfassung, des insgesamt über 330 Seiten umfassenden Werkes. Gut 300 Seiten, überwiegend Protokolle, interne Schreiben und Fotos, machte sie dagegen nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Weiterlesen
Loveparade – Urheberrechtsverletzung
Stadt Duisburg erwirkt vor LG Köln einstweilige Verfügung gegen www.xtranews.de wegen unveröffentlichten Loveparade-Unterlagen. Beim LG Köln wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Internetseite www.xtranews.de, erwirkt, die Stadt Duisburg hatte die Kanzlei Heuking zu einem Gutachten über das Loveparade-Unglück beauftragt. Die Stadt Duisburg veröffentlichte nur eine 30 seitige Zusammenfassung, jedoch keine Anhänge.
Thomas Rodenbücher hatte einen Teil der Anhänge auf der Seite www.xtranews.de veröffentlicht. Am
17.08.’10 ging daraufhin bei ihm eine einstweilige Verfügung des LG Köln gegen die Veröffentlichung zu, begründet mit § 97 UrhG. Zuwiderhandlungen würden mit einem Ordnungsgeld von 250.000€ geahndet, der Streitwert war mit 50.000€ hoch angesetzt.
Wichtiger für die Stadt Duisburg waren vermutlich eher Datenschutzgründe, ob jedoch eine Pervertierung des Urheberrechts die angemessene Lösung ist, dürfte fraglich sein.
Allerdings hat die Stadt Duisburg nicht den Streisand-Effekt bedacht: die Unterbindung hat die Unterlagen nur noch bekannter gemacht.









