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AG Frankfurt a.M lässt Gutachten zur Zuverlässigkeit der von der Firma Logistep verwendeten Filesharing-Software erstellen

Wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen hat das Amtsgericht Frankfurt (30 C 562/07) mit Urteil vom 16.04.10 der Klägerin (3p Gesellschaft für Kommunikation mbH), vertreten von Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier, Recht gegeben und den Beklagten zu Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 801,80 Euro nebst Verzugszinsen verurteilt.

Dem Beklagten war vorgeworfen worden, in der Tauschbörse eMule 0.47a im Jahre 2006 den Tonträger „Sebastian Hämer/Sommer unseres Lebens” anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Klägerin, die als Tonträgerherstellerin Inhaberin der Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Werk ist, hatte die Firma Logistep AG mit der Überwachung des Tonträgers beauftragt. Diese hatte über eine bestimmte von ihr verwendete Suchsoftware ermittelt, dass über eine bestimmte IP-Adresse, die schließlich dem Beklagten zuzuordnen war, das streitgegenständliche Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Zur Ermittlung der Zuverlässigkeit der verwendeten Suchsoftware, insbesondere die Zuverlässigkeit der Identifizierung einer Datendatei anhand des sogenannten Hashwertes, wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Weiterlesen

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