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OLG Hamburg: 180,- Euro Schadensersatz pro Bild für Fotografen von Marions Kochbuch
Das OLG Hamburg hat mit seinem Urteil vom 2. September 2009 (Az.: 5 U 8/08) dem Kläger eine fiktive Lizenzgebühr iHv 180,- Euro für die Internetnutzung von Fotografien zugesprochen.Die Beklagte betreibt ein Internetportal für Kochrezepte. Der Kläger erstellte als Fotograf Bilder für die Seite der Beklagten. Er forderte von der Beklagten Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von 19 Fotos über einen Zeitraum von 2 Jahren und 2 Monaten hinweg. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes richtete sich der Kläger nach der Empfehlung der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM) und verlangte 390,- Euro je Bild. Demgegenüber war die Beklagte nur zu einer Zahlung iHv knapp 30,- Euro pro Bild bereit. Der Rechtsstreit drehte sich somit im Wesentlichen um die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruches. Weiterlesen









