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LG Braunschweig: Spiegel haftet nicht wegen Hyperlink für Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Webseite
Wer als Journalist im Rahmen seiner Berichterstattung einen Link auf eine Seite mit rechtswidrigen Inhalten setzt, darf dafür normalerweise nicht in Haftung genommen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Anders ist die Sache nur, wenn man sich den Inhalt dieser Webseite zu Eigen gemacht hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Braunschweig.
BGH: Haftung für Linksetzung
In einem Urteil vom 18.10.2007 (Az. I ZR 102/05) hat der BGH über die Linkhaftung im Internet entschieden. Dabei stellte der BGH klar fest, dass für denjenigen, der auf fremde Inhalte verlinkt die allgemeinen Haftungsregeln anzuwenden sind.









