Gemäß eines Beschluss des Landgerichts München I vom 12.03.2008 ist der Musik-/ Filmindustrie im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens wegen Urheberrechtsverletzung keine Akteneinsicht zu gewähren. Im Fall der Antragstellerin handelt es sich um eine Rechteinhaberin an erotischen/ pornographischen Filmen. Das Gericht hält den Antrag auf Akteneinsicht gemäß den §§ 406e Abs.4 S.2, 161a Abs.3 S.2-4 StPO für unbegründet. Weiterlesen →