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Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verurteilten Straftäters

Das Langericht Frankfurt a.M. hatte über die Verletzung des allgemeinen Prersönlichkeitesrechts eines verurteilen Straftäters durch die Medien zu entscheiden. Zehn Jahre nach einem Mord hatte eine Zeitung über den Täter unter voller Namensnennung berichtet. Dies ist nach Ansicht der Richter nicht rechtmäßig, sofern es keinen aktuellen Anlass zur Berichterstattung gibt. Neben der aktuellen Nennung, befand sich der Name des Straftäters auch noch in einem Online-Zeitungsarchiv. Ein Verfremden des Archivartikels könne allerdings nicht verlangt werden, entschieden die Richter und zogen damit die Pralelle zu herkömmlichen Printarchiven:
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