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Bundespräsident zeigt Facebook Nutzer wegen Beleidigung an
Wer bei Facebook andere Menschen beleidigt, muss neben zivilrechtlichen Schritten wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes auch mit einer Strafanzeige rechnen.
LG Desden: Keine Haftung des Admin-C
In einem bemerkenswerten Urteil verneint das LG Dresden (Urteil vom 09.03.2007 Az. 43 O 128/07, noch nicht rechtskräftig) die Haftung des Admin-C für Wettbewerbsverstöße des eigentlichen Domaininhabers. Die Dresdener gehen damit einen anderen Weg als die meisten Gerichte in Deutschland, die ein Störerhaftung des Admin-C bejahen.









