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OLG Nürnberg: Kundenschutzklausel mit Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in GmbH-Geschäftsführervertrag sittenwidrig
Im Rahmen eines Urteils vom 25.11.2009 (Az.: 12 U 681/09) hatte sich das OLG Nürnberg mit der Wirksamkeit einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenklausel eines GmbH-Gesellschaftsvertrag auseinander zu setzen.
Die Klägerin nahm ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in Anspruch, da dieser gegen eine Kundenschutzklausel verstoßen hatte. Die Vertragsstrafe ergab sich aus einer Klausel des Geschäftsführervertrags. Im Rahmen dieser Klausel verpflichtete sich der Geschäftsführer der GmbH im Falle der Verletzung der vereinbarten Kundenschutzklausel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 an die GmbH.









