Alle Artikel mit dem Tag "Kündigungsschutz"

Leitfaden für Arbeitnehmer – Teil I Allgemeine Fragen

Ein Leitfaden für gekündigte Arbeitnehmer

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EuGH kippt Kündigungsfristen

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied gestern, dass die in Deuschland geltenden Kündigungsfristen, wonach die Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor dem 25. Lebensjahr für die Berechnung der Kündigungsfristen unberücksichtigt bleiben, gegen EU – Recht verstossen. Diese Regelung stelle eine verbotene Altersdiskriminierung dar. Der EuGH verwies darauf, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei, ausserdem müsse das Mittel zur Erreichung des Ziels “angemessen und erforderlich” sein. Dies sei bei der Regelung nicht der Fall, da die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte und daher auch nicht damit begründet werden könne, jüngeren Arbeitnehmern sei eine höhere berufliche und persönliche Mobilität zuzumuten. Weiterlesen

Eva Herman verliert gegen NDR

Sprecher der Nachrichtensendung „Die Tagesschau“ sind keine Arbeitnehmer, sondern freie Mitarbeiter und haben deshalb keinen Kündigungsschutz. Wegen dieser Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamburg verlor Eva Herman gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk mit einer Feststellungsklage.

Frau Herman griff zwei Kündigungen des NDR vom 18. (fristlos) und 25. September 2007 (zum 31. Dezember 2007) an und begehrte die Feststellung, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch eine Befristungsabrede am 31.Dezember 2007 geendet habe. Die Kammer hatte den Parteien von Anfang an mitgeteilt, dass die von Frau Herman gemachten Äußerungen – im Wesentlichen zur Rolle der Mutter in der NS-Zeit – als Kündigungsgrund nicht reichen würden, denn sie verherrlichten nicht das NS-Regime.

Der Ausgang des Rechtsstreits hing damit von der Frage ab, ob Frau Herman Arbeitnehmerin (dann Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz) oder freie Mitarbeiterin (kein Kündigungsschutz) war. Hierbei geht es u.a. um den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in eine betriebliche Organisation. Zur Klärung dieser Frage hatte das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme angeordnet.

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Kein automatischer Übergang des Kündigungsschutzes mit Betriebsübergang

Wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15.02.2007 entschied, geht der allgemeine Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers gemäß § 1 KSchG nicht automatisch mit einem Betriebsübergang auf den Erwerber über. Voraussetzung ist vielmehr, dass auch beim Betriebserwerber sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für den Kündigungsschutz, insbesondere die erforderliche Betriebsgröße, vorliegen. Zwar ist gesetzlich geregelt, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit allen Rechten und Pflichten auf einen neuen Arbeitgeber übergeht, um dem Arbeitnehmer weitgehenden Schutz zu gewähren. Der bisherige Kündigungsschutz stellt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts jedoch kein Recht dar, sondern ergibt sich aus dem Gesetz, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Sollte dies beim neuen Arbeitgeber nicht der Fall sein, entfällt auch für die Zukunft ein bislang bestehender allgemeiner Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. (BAG Urteil vom 15.02.2007, AZ 8 AZR 397/06)

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