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OLG Hamburg: Informationspflicht über die Möglichkeit Eingabefehler zu erkennen und korrigieren


In einem aktuellen Beschluss vom 14.05.2010 (Az. 3 W 44/10) hat das OLG Hamburg entschieden, dass Online-Händler die den Verbraucher nicht bereits vor Vertragsschluss über die technischen Möglichkeiten informieren, mit denen Eingabefehler noch vor Abgabe der Bestellung erkannt und berechtigt werden können, einen Wettbewerbsverstoß begehen. Weiterlesen

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