Alle Artikel mit dem Tag "Kornmeier"

Amtsgericht Frankfurt am Main sieht fliegenden Gerichtsstand als nicht einschlägig

Rechtsanwalt Marcus Dury weist auf ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (AG FFM) hin, dass seine Zuständigkeit nach dem Gedanken des sog ‚fliegenden Gerichtsstandes’ bei der Geltendmachung von Forderungen  ablehnt (Urteil v. 12.12.2011, Az.: 31 C 2528/11). Weiterlesen

Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der MORE Music and Media ab

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

 

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Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

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Kanzlei Kornmeier + Partner, Frankfurt mahnt im Auftrag von Reinhard und Hoffmann das Musikwerk „Nein, Mann!“ der Künstlergruppe Laserkraft 3 D ab

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier + Partner bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

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AG Frankfurt a.M lässt Gutachten zur Zuverlässigkeit der von der Firma Logistep verwendeten Filesharing-Software erstellen

Wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen hat das Amtsgericht Frankfurt (30 C 562/07) mit Urteil vom 16.04.10 der Klägerin (3p Gesellschaft für Kommunikation mbH), vertreten von Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier, Recht gegeben und den Beklagten zu Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 801,80 Euro nebst Verzugszinsen verurteilt.

Dem Beklagten war vorgeworfen worden, in der Tauschbörse eMule 0.47a im Jahre 2006 den Tonträger „Sebastian Hämer/Sommer unseres Lebens” anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Klägerin, die als Tonträgerherstellerin Inhaberin der Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Werk ist, hatte die Firma Logistep AG mit der Überwachung des Tonträgers beauftragt. Diese hatte über eine bestimmte von ihr verwendete Suchsoftware ermittelt, dass über eine bestimmte IP-Adresse, die schließlich dem Beklagten zuzuordnen war, das streitgegenständliche Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Zur Ermittlung der Zuverlässigkeit der verwendeten Suchsoftware, insbesondere die Zuverlässigkeit der Identifizierung einer Datendatei anhand des sogenannten Hashwertes, wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Weiterlesen

Abmahnung von den Rechtsanwälten Kornmeier wegen Musiktitel „I Surrender” der Gruppe „The Disco Boys” bekommen?

Kornmeier mahnt aktuell für die Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main ab.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I Surrender” von „The Disco Boys”.

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AG Frankfurt am Main bezweifelt in Filesharing-Prozess schlüssigen Vortrag bezüglich Aktivlegitimation der Rechteinhaberin

 Mit Beschluss vom 04.11.2009 hat sich das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 29 C 713/09-73) erneut als örtlich unzuständig erklärt und den Rechtstreit gemäß § 281 ZPO an das örtliche zuständige Gericht (hier: AG Hannover) verwiesen.

Diese Information mag nicht verblüffen, da das AG Frankfurt bereits häufiger den sog. fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Prozessen verneint hat. Laut AG Frankfurt am Main kann aus dem Wortlaut des § 32 ZPO kein Rückschluss gezogen werden, dass der Erfolgsort beim Filesharing überall dort ist, wo ein Herunterladen des Musikstückes möglich ist. Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes könnten auf Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht übertragen werden. Als Gerichtsstand heranzuziehen sei vielmehr der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten gemäß §§ 12, 13 ZPO.

Eine kleine Sensation findet der aufmerksame Leser des Beschlusses jedoch unter Ziffer II. auf Seite 6. Offensichtlich hatte die Klägerin nämlich darauf hingewiesen, dass sich jedenfalls ihr eigener Gerichtsstand in Frankfurt am Main befände und Frankfurt unter diesem Gesichtspunkt örtlich zuständig sei. Diesen Vortrag nahm der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Reidenbach schließlich zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Klägerin nicht dargelegt habe, dass sie selbst Inhaberin des ausschließlichen Rechts, den Tonträger „Stark wie Zwei” über dezentrale Computernetze auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen, sei.

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Abmahnradar: Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Namen der Firma Medialand GmbH, Schornsheimer Chaussee 9, 55286 Wörrstadt, die Tonaufnahme „We stood in flames” des Künstlers Michael Thomas ab

� Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Medialand GmbH, Schornsheimer Chaussee 9, 55286 Wörrstadt, aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „We stood in flames” des Künstlers Michael Thomas. Weiterlesen

WDR Fernsehen berichtet heute über Filesharing-Abmahnungen (insbes. Kornmeier-Abmahnungen) – ab 21 h

Der Westdeutsche Rundfunk wird heute ab 21 Uhr in der Sendung “markt” über die Filesharing-Abmahnungen berichten. Unter dem Titel “Abmahnungen: Anwalts Liebling?” soll es dabei insbesondere um die Abrechenweise der Kanzlei Kornmeier gehen. Mit folgedem Text kündigt der WDR den Beitrag an: “Rund 450.000 Abmahnungen sollen im vergangenen Jahr verschickt worden sein. Es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. markt geht dem Verdacht nach, dass einige dabei unrechtmäßig Gebühren kassieren.”SendeterminMontag, 22. März 2010, 21.00 – 21.45 Uhr WDR Fernsehen

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Abmahnradar: Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH den Titel „I want you” von Ida Corr ab.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I want you” der Künstlerin Ida Corr.

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