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VG Köln: „Schwebender Akt” der Ausstellung Körperwelten bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Beschluss im Eilverfahren vom 13. November 2009 (Az.: 27 L 1586/09) entschieden, dass das Ganzkörperplastinat „Schwebender Akt” in der Ausstellung „KörperÂwelten – eine Herzenssache” weiterhin nicht ausgestellt werden darf.  Das Ordnungsamt der Stadt Köln hatte die Darstellung eines Paares beim GeschlechtsÂverkehr verboten mit der Begründung, dies verstoße gegen die Totenwürde. Dagegen hatte die „Gubener Plastinate GmbH” einen Eilantrag beim VG Köln gestellt. Die Antragstellerin berief sich auf die Wissenschaftsfreiheit als Grundrecht.









