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Koalitionsvertrag: Bezüge zum IT-Recht
Dr. Michael Karger berichtet in seinem Beitrag vom 03.11.2009 im Experten-Blog des Beck-Verlages von den Bezügen des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung zum IT-Recht. Dabei benennt er insgesamt 13 Gesichtspunkte, zu denen sich der Koalitionsvertrag verhalte. Insbesondere hätten die Koalitionsparteien angekündigt, Versuchen, die Netzneutralität zu gefährden, „gegensteuern“ zu wollen. Außerdem werde der Ausbau des e-Government in Aussicht gestellt. Ein besonderer Schwerpunkt der Regierungsarbeit solle außerdem in der Novellierung des Datenschutzes liegen. Für den Bereich der Online-Verträge werde darüber hinaus die verpflichtende Einführung eines „Bestätigungsfeldes für alle Vertragsabschlüsse“ und eines „Preisangabefensters“ angekündigt.
Der Koalitionsvertrag und die Folgen für die Medienbranche
Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Dies wird in dem am 26. Oktober 2009 zwischen der CDU, CSU und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag propagiert. Urheberrechtsverletzungen soll unter Wahrung des Datenschutzes wirksam vorgebeugt werden. Eine Internetsperre, also das zeitliche Verbot z.B. für Konsumenten von Kinderpornographie, das Internet zu nutzen, wird es hingegen vorerst nicht geben.Zur Bekämpfung der Kinderpornographie werden die Sicherheitsbehörden zunächst während einer einjährigen Erprobungsphase mit den „Selbstregulierungskräften” wie der deutschen Internetbeschwerdestelle oder dem Providernetzwerk INHOPE verstärkt zusammen arbeiten. Die Polizei soll dabei die Löschung von kinderpornographischen Internetseiten vorantreiben. In der einjährigen Erprobungsphase wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten führen oder weitergeben. Nach Ablauf der Erprobungsphase wird die Situation geprüft und neubewertet.









