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Drittsendeplätze: N24 verklagt Medienhüter
Der Nachrichtensender N24 hat Klage gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingereicht. Die LMK hatte im Vorfeld die Bewerbung von N24 um die Drittsendeplätze bei Sat.1 als unzulässig erklärt. N24 hatte damals erwogen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die LMK hatte ihre Entscheidung damals damit begründet, dass N24 Media bereits als Nachrichtenlieferant mit Sat.1 zusammenarbeite und somit keine Unabhängigkeit gegeben sei. Eine Bewerbung sei deswegen unzulässig, so die LMK.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann, man wolle mit der Klage erreichen, dass die LMK ihren Beschluss zurücknimmt und in einen ergebnisoffenen Auswahlprozess eintrete, welcher den Vorgaben des Gesetzgebers zur Vielfaltssicherung entspreche.
Die Sender RTL und Sat sind als marktstärkste Privatsender und dem daraus resultierenden hohen Einfluss auf die Meinungsbildung dazu verpflichtet, Drittsendezeiten an externe Produktionspartner zu vergeben, um so in den Bereichen Kultur, Bildung und Information eine Vielfalt zu garantieren.
Bislang sind die Drittsendezeiten an die Produktionsfirmen DCTP und News and Pictures vergeben. Vermutungen zufolge wird das auch so bleiben, weswegen der LMK auch Parteilichkeit vorgeworfen wird.
Ende November sagte ProSiebenSat.1-Konzernsprecher Julian Geist gegenüber der FAZ, man stehe “Auswahl sehr kritisch gegenüber.” Trotz langjähriger Geschäftspartnerschaft habe man das Ziel verfolgt, “über zusätzliche Anbieter” einen “Vielfaltsmehrwert” zu erzielen.
LMK: Keine Drittsendezeit für N24 im Sat.1-Programm
Laut Rundfunkstaatsvertrag muss ein Sender oder eine Senderfamilie, sobald eine bestimmte Quote erreicht und daher ein hoher Einfluss auf die Meinungsbildung gegeben ist, einen Ausgleich schaffen. Dies kann u. a. durch die Bereitstellung von Sendezeit für unabhängige Drittanbieter im Programm geschaffen werden. Momentan gibt es bei den beiden bundesweiten Vollprogrammen RTL und Sat.1 solche Drittsendezeiten.
Im Sommer 2011 haben sich sechs Kandidaten bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) auf die Drittsendezeit im Programm von Sat.1 beworben. Nach Angaben des „Hamburger Abendblatts“ ist die Bewerbung von N24 Media von der LMK abgelehnt worden, da N24 als Nachrichtlieferant für Sat.1 tätig ist und somit keine Unabhängigkeit gegeben sei.
Beworben für eine Zulassung als Veranstalter einer Drittsendezeit hatten sich News and Pictures Fernsehen, DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm, Eikon Nord TV- und Filmproduktion, Meta Productions Gesellschaft für Film- und Fernsehproduktion, Mo.Tivi Filmproduktion und N24 Media.
N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann wolle nun rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung prüfen, so der Bericht weiter. Laut Rossmann liege eine Bescheinigung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vor, die – trotz der Programmzulieferungen an Sat.1 – die Unabhängigkeit von N24 bestätige.
Zudem habe die LMK Rossmann bereits vor der Bewerbung angedeutet, dass trotz Ausschreibung der Sendeplätze die derzeitige Situation nicht geändert werden solle. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts bestreitet die LMK diesen Vorwurf.
Momentan senden DCTP und News & Pictures auf den Drittsendeplätzen von Sat.1. Darunter fallen Formate wie “Planetopia”, “Süddeutsche TV” oder “Spiegel TV Reportage”. Mit einer Entscheidung wird frühestens Ende 2011 bzw. Anfang 2012 gerechnet.
ZAK: Sendelizenzen für Spiegel TV Wissen und Sky Sport News HD
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat den beiden Pay-TV-Programmen “Spiegel TV Wissen” und “Sky Sport News HD” die rundfunkrechtliche Zulassung erteilt. Dies teilte die ZAK in einer Pressemitteilung mit.
“Spiegel TV Wissen” wird der Nachfolger von “Spiegel TV Digital”. Veranstalterin ist die Spiegel TV Geschichte GmbH & Co. KG, die dieses Programm von der Spiegel TV GmbH übernimmt und verändert. Inhaltlich wird sich der Sender auf Dokumentationen, Reportagen und Studioproduktionen zum Thema “Mensch und Umwelt” konzentrieren. “SPIEGEL TV Wissen” soll als HD- und SD-Programm über Kabel, Satellit und Internet verbreitet werden, so die Meldung der ZAK.
“Sky Sport News HD” wird von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG verantwortlicht und soll als Sportinofkanal bereits bestehenden Sportprogramme von Sky ergänzen. “Sky Sport News HD” soll sowohl im HD- als auch im SD-Standard ausgestrahlt werden.
Beide Sendelizenzen stehen noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), so die Meldung der ZAK weiter.
ZAK: Lizenzen für V.TV und RadyoTürk vergeben
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat Lizenzen für 10 Jahre an das Fernsehspartenprogramm V.TV und das Radiospartenprogramm RadyoTürk vergeben. Zudem wurden die Zulassungen für die Sender Bibel TV und “3D The Channel” verlängert.
KEK gibt Mitteilung über den Regulierungsbedarf von internetbasierten Rundfunkangeboten: Alle Podcast nun zulassungsbedürftig?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am 16.11.2007 eine Mitteilung über den bereits viel diskutierten Regulierungsbedarf von internetbasierten Rundfunkangeboten herausgegeben.
Die KEK weist in ihrer Mitteilung auf § 20 I 1 RStV hin, der auch auf internetbasierte Rundfunkangebote anzuwenden sei: Weiterlesen









