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OLG Hamm: Verbindung von Kauf-auf-Probe-Klausel und Widerrufsbelehrung bei undeutlicher Gestaltung nicht zulässig
Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 2. März 2010 (Az.: 4 U 208/09) wiederum auf einige für Unternehmer unbedingt zu beachtende Punkte im E-Commerce hingewiesen. Neben fehlender Preisangaben ging es im vorliegenden Fall vor allem um die rechtliche Zulässigkeit der Verbindung einer Klausel, die dem Käufer eine Probezeit gewähren sollte, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist. Weiterlesen









