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Urheberrechtsverletzung auch im Fall der Erreichbarkeit eines Kartenausschnitts lediglich durch Eingabe der URL
Das OLG Hamburg ist in seinem Beschluss vom 08.02.2010 (AZ: 5 W 5/10) seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt und hat dargelegt, dass eine Urheberrechtsverletzung auch dann gegeben sei, wenn der Kartenausschnitt eines Online-Stadtplans nicht mit der Homepage des Verletzers verlinkt sei, jedoch durch Eingabe der URL erreicht werden könne. Das Einrichten einer URL sei gerade dazu bestimmt, den entsprechenden Inhalt mit Hilfe dieser URL aufzufinden. § 19a UrhG sei erfüllt. Nach dieser Vorschrift müsse lediglich die Möglichkeit des Zugriffs auf den Kartenausschnitt faktisch gegeben sein. Die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Zugriffs sei nicht gefordert.









