Alle Artikel mit dem Tag "Jörg Kachelmann"
Kachelmann-Anwalt erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Schwarzer
Zwar hat der Fall Kachelmann mit dessen Freispruch zumindest auf juristischer Ebene ein offizielles Ende gefunden – doch die Diskussionen um den Prozess sind noch nicht versiegt. Weiterlesen
ARD-Wetter: Bavaria statt Kachelmann-Firma
Die Bavaria Film Gruppe produziert ab 2012 die Wettersendungen für die ARD. Damit tritt sie an die Stelle von Jörg Kachelmanns Firma Meteomedia, die bislang für das Wetter in der ARD verantwortlich war. Die Bavaria hat eigens für den Auftrag die 100%ige Tochterfirma Cumulus Media gegründet.
Im Zuge des Wechsels seien einige bestehende Verträge von Meteomedia übernommen, ausgelaufene Verträge mit den ARD-Anstalten neu verhandelt worden.
Cumulus Media wird ab 2012 für Produktion, technische Realisierung und Distribution der nationalen und regionalen Wettersendungen für das Erste und die Dritten Programme verantwortlich sein. Allerdings bleibt Meteomedia weiterhin als Datenlieferant an Bord.
Produziert werden die Sendungen künftig nicht mehr in der Schweiz, sondern in einem eigens für die Produktion von Wettersendungen eingerichteten Studio auf dem Bavaria-Filmgelände, so die Pressemeldung der Bavaria.
“Für die Bavaria Film Gruppe bedeutet der Einstieg in die Produktion von Wettersendungen eine dauerhafte Auslastung eines Studios und eine Erweiterung der Programmkompetenz. Diese hier anzusiedeln fügt sich nahtlos ein in unsere Strategie der Stärkung des Standorts München/Geiselgasteig,” so der Geschäftsführer der Bavaria Film Gruppe, Achim Rohnke.
Cumulus Media behält mit Claudia Kleinert, Sven Plöger, Karsten Schwanke und Donald Bäcker die bekannten ARD-Wettermoderatoren bei – einzig Jörg Kachelmann ist nicht als Moderator eingeplant.
Als Hintergrund für den Wechsel nennt die Bavaria die auslaufenden Verträge zwischen ARD und Meteomedia. Bereits im Juni 2011 habe die Bavaria Film und die Schweizer Firma Meteomedia AG eine Rahmenvereinbarung über eine gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen, so die Meldung weiter.
Presse darf keine Einzelheiten aus Ermittlungsakte wegen Vergewaltigungsvorwurfs eines bekannten Wetter-Moderators nennen
Das Landgericht Köln bestätigte in seinem Urteil vom 12.05.2010 (Az.: 28 O 175/10) die einstweilige Verfügung des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann gegen die Zeitschrift Focus vom 29.03.2010.Diese hatte im Rahmen eines Artikels detailliert Informationen aus seinen Ermittlungsakten veröffentlicht. Dabei handelte es sich insbesondere um zahlreiche Einzelheiten zum angeblichen Tathergang, sowie Details der Ergebnisse medizinischer Untersuchungen des Opfers. Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben. Weiterlesen









