Betreiber von Internetforen können aufatmen: Das OLG Hamburg entschied in einem Urteil vom 04.02.2009, dass Forenbetreiber bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer nicht ohne Weiteres als Störer auf Unterlassung haften. (Az.: 5 U 180/07)
Geklagt hatte der Fotograf und Betreiber der Internetseite www.marions-kochbuch.de, von der ein Lichtbild stammte, das ein Forennutzer in einem Beitrag auf der Seite des Beklagten eingestellt hatte.
Das Gericht stellte klar: Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet speichere fremde Inhalte im Sinne von § 10 TMG, da jedem Nutzer klar sei, dass die Beiträge nicht die Meinung des Betreibers wiedergäben. Dabei könne für Beiträge, die aus Text und  Bild bestehen, nichts anderes gelten. Auch würden durch das bloße geschäftliche Betreiben des Forums fremde Inhalte nicht zu eigenen Inhalten. Dass der Beklagte sich Forenbeiträge gerade nicht zu Eigen mache, zeige sich schon daran, dass er mit den von ihm aufgestellten Forenregeln versucht habe, Rechtsverletzungen zu unterbinden und seinen Verpflichtungen aus § 10 TMG zu entsprechen.
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