Alle Artikel mit dem Tag "Informationsfreiheitsgesetz"
OVG Münster: Informationsfreiheitsgesetz ist grundsätzlich auf WDR anwendbar
Aus einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW ergibt sich, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW normalerweise auf den WDR anwendbar ist. Das gilt lediglich nicht, soweit der redaktionelle Bereich oder der Programmauftrag betroffen sind. Das anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln wurde aufgehoben. Der WDR muss daher möglicherweise einem Journalisten Auskünfte über Geschäftspartner erteilen- und darf diese nicht einfach unter Berufung auf die Rundfunkfreiheit verweigern.
BVerwG: Keine willkürliche Verweigerung von Einsicht in interne Unterlagen durch Bundesministerien
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen klargestellt, dass Bundesministerien die Rechte der Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz ernst nehmen müssen. Die Einsicht in Unterlagen-etwa zu einem Gesetzgebungsverfahren-darf nicht einfach mit nichtssagenden Floskeln verweigert werden.
VG Köln: Informationsfreiheitsgesetz nicht auf WDR anwendbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. November 2009 (AZ: 6 K 2032/08) entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht zu Informationen gegenüber den Bürgern nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) verpflichtet ist.Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Marvin Oppong hatte im Jahre 2006 gegenüber dem WDR Auskunft darüber begehrt, mit welchen Unternehmen der WDR zusammenarbeitet und in welchem finanziellen Umfang derartige Beauftragungen stattÂfinden. Dazu hatte der Student dem WDR eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen. Zweck der Recherche war es gewesen, herauszufinden, ob in möglicherweise beauftragten UnterÂnehmen Mitglieder des WDR-Rundfunkrates beschäftigt waren. Der Sender verÂweigerte die Auskunft. Daraufhin hatte der Jurastudent Oppong vor dem VG Köln geklagt und sich auf einen Anspruch aus dem IFG NRW berufen. Der WDR trug dagegen vor, die begehrte Auskunft beziehe sich inhaltlich vor allem auf Betriebsinterna und GeschäftsÂgeheimnisse. Zu diesen Fragen dürfe der WDR unabhängig von der Frage, ob ein genereller Informationsanspruch nach dem IFG NRW bestehe, keine Auskünfte geben. Weiterlesen
Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters bleibt “geheim”
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, abgewiesen. Der Kläger, von Beruf freier Journalist, beantragte im Juni 2004 beim Regierenden Bürgermeister Einsicht in dessen Terminkalender für die Zeit von März bis Juni 2004, beschränkt auf die Termine, die der Amtsinhaber in seiner Funktion als Regierender Bürgermeister wahrgenommen habe. Er berief sich dabei auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz.
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