Alle Artikel mit dem Tag "Impressumspflicht"
Impressumspflicht für Online-Händler: LG Berlin – Fehlende Handelsregisterdaten sind Bagatelle
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 31.08.2011 unter dem Aktenzeichen 103 O 34/10 entschieden, dass das Fehlen von Handelsregister, zugehöriger Nummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwar Daten sind, die im Impressum eines Online-Händlers zu erscheinen haben. Dies stelle aber einen Bagatellverstoss dar, der nicht abgemahnt werden könne.
Soll die Anonymität im Internet abgeschafft werden?
Der Bundesinnenminister fordert vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Norwegen, dass Blogger beim Verfassen ihrer Beiträge ihre Identität preisgeben sollten. Die Frage ist, ob das wirklich Sinn macht.
Achtung Buchhändler: Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz droht
Wir haben vom Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfahren, dass Buchhändler neuerdings von einer Kanzlei Skaric-Karstens aus Bergisch Gladbach abgemahnt werden. Gerügt wird dabei ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz- etwa beim Anbieten von Filmen auf der Online- Verkaufsplattform Amazon.
OLG Celle begrenzt Streitwert bei Verletzung der Impressumspflicht
Wer als Onlinehändler oder sonstiger Betreiber einer Webseite nicht die Vorgaben an die Impressumpflicht beachtet, dem droht eine kostspielige Abmahnung. Dabei sollten es die Abmahnanwälte jedoch nicht mit der Höhe des angesetzten Streitwertes übertreiben. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle.
LG Bochum: Ein Rechtsanwalt kann eine frühere Kanzleiseite als private Homepage betreiben
Ob ein Rechtsanwalt eine berufliche oder private Webseite betreibt, ist von großer Bedeutung. Hiernach richtet sich nämlich, welche Angaben er in seinem Impressum machen muss. Keinesfalls darf einfach eine berufliche Nutzung unterstellt werden. Die Zuordnung hängt vielmehr von den Umständen im jeweiligen Einzelfall ab. Dies wird an einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Bochum deutlich.
Verletzung der Impressumspflicht durch den Anbieter bei einer Wartungsseite
Das Landgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit der Betreiber eines Internetauftrittes bei einer Wartungsseite die Impressumspflicht einhalten muss. Fragwürdig ist allerdings, ob dieses Urteil rechtskräftig wird.
Mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt
Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot: Seit heute ist ein Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar. Weiterlesen
Impressumspflicht besteht auch bei Angeboten auf Mobile.de
Online-Händler, die ihre Waren auf Internetplattformen wie booklooker, eBay oder amazon anbieten, müssen sich bekanntermaßen ausführlich mit den Informationspflichten auseinandersetzen. Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 18.12.2007 (Az. I-20 U 17/07) entschieden, dass auch bei Angeboten auf der Internetplattform Mobile.de eine Impressumspflicht für Online-Händler besteht.
OLG Hamburg: Zur Auslegung von § 5 TMG
In einem Beschluss vom 03.04.2007 (Az. 3 W 64/07) hatte sich das OLG Hamburg mit der Auslegung des in § 5 TMG enthaltenen Tatbestandsmerkmals „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ zu beschäftigen.
An dieses Merkmal und das Vorliegen der Geschäftsmäßigkeit knüpfen sich umfangreiche Impressumspflichten für die Betreiber von Internetseiten an. Das Problem: Würde man die Regelung nur nach ihrem Wortlaut auslegen, dann wären die meisten deutschen Internetseiten nicht impressumspflichtig. Denn danach müssten die Telemedien direkt gegen Entgelt erbracht werden und die Tatsache, dass die angebotenen Waren oder Dienstleistungen kostenpflichtig sind, würde nicht ausreichen um die an § 5 TMG geknüpften Pflichten auszulösen.
Das OLG Hamburg entschied jedoch, dass das Merkmal „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ restriktiv auszulegen sei. Es erklärte, dass die Entstehungsgeschichte des § 5 TMG zeige, dass mithilfe dieses Tatbestandsmerkmals lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und Idealvereinen von der Impressumspflicht befreit werden sollten.
OLG Hamm: Verstoß gegen die Impressumspflicht keine Bagatelle
In einem aktuellen Beschluss vom 13.03.2008 (Az. I- 4 U 192/07) hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Verstoß gegen die Impressumspflicht keinen Bagatellverstoß darstellt und bei dieser Frage die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) berücksichtigt werden muss.
Zwar wurde die Richtlinie bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt, ihr Inhalt ist jedoch schon jetzt zu berücksichtigen, so die Richter. So führte das Gericht zu diesem Punkt aus:









