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Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erwirkt Grundsatzentscheidung zur vorbeugenden Unterlassungserklärung beim Filesharing
Nach dem illegalen Herunterladen und Verbreiten von Musik über Tauschbörsen im Internet kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung den Anschlussinhaber vor weiteren Abmahnungen durch die Musikindustrie bewahren. Von daher ist eine von unserer Kanzlei erwirkte Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln von großer Bedeutung. Die Richter haben darin festgestellt, dass eine solche Erklärung normalerweise zulässig ist. Hinsichtlich der verwendeten Formulierungen werden allerdings strenge Anforderungen gestellt.
Abmahnung von den Rechtsanwälten Kornmeier wegen Musiktitel „I Surrender” der Gruppe „The Disco Boys” bekommen?
Kornmeier mahnt aktuell für die Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main ab.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma GSDR GmbH, Maybachstraße 24, 60433 Frankfurt am Main aus. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick den Tonträger „I Surrender” von „The Disco Boys”.
Was wird geltend gemacht?
Geltend gemacht werden -wie in der Vergangenheit üblich- vermeintliche Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche sowie Erstattungsansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Wie schon zuvor bietet die Kanzlei Kornmeier insofern zur Abgeltung der Ansprüche die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von € 450,00 an.
Unser Rat:
Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen � wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.









