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Schnäppchen bei ebay? Achtung, Hehlerei!
Ein mehr als kurioses Urteil hat jetzt das Amtsgericht Pforzheim gefällt. Auf der Auktionsplattform ebay hat ein Käufer ein Navigationsgerät, welches normalerweise rund 2.100 € kostet zum Preis von 670 € ersteigert. Ein Schnäppchen sollte man meinen. Mitnichten, denn das dicke Ende kam dann vor dem Strafgericht: Es stellte sich heraus, dass das Gerät gestohlen war. Und wer gestohlene Dinge ankauft, macht sich der Hehlerei strafbar. Das aber nur, wenn er weiß oder wissen müsste, dass die angekauften Sachen gestohlen sind. Aufgrund des günstigen Auktionspreises hätte der Angeklagte ahnen müssen, dass es sich um Diebesgut handelt, urteilte die Richterin und verurteilte ihn zu 40 Tagessätzen. ebay Verkäufer sollten also künftig besser in Tränen ausbrechen, wenn sie bei einer Auktion ein Schnäppchen gemacht haben. Denn nach Ansicht des AG Pforzheim spricht dann Vieles Dafür, dass die Ware geklaut ist… Und für alle Ungläubigen, hier das komplette Urteil im Vollext:
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