Alle Artikel mit dem Tag "Hartz-IV"
BVerwG: Die GEZ darf auch von Studenten mit Studienkredit Rundfunkgebühren kassieren
Wer als Student Studiengebühren entrichten muss, muss häufig ein Studienkredit aufnehmen. Er muss aber trotzdem Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen. Anders sieht die Situation nur aus, wenn Studenten Sozialleistungen wie BAföG oder Hartz-IV beziehen. Lediglich hier kommt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nach § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in Betracht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
OLG Köln: Kein Glücksspiel-Wettverbot für Hartz IV-Empfänger
Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln ergibt sich, dass Wettbüros weiterhin Sportwetten auch an Hartz IV-Bezieher verkaufen dürfen. Eine entgegenstehende einstweilige Verfügung des Landgerichtes Köln wurde geändert. Diese war zu Recht in der Öffentlichkeit erheblich kritisiert worden, weil sie ärmere Menschen an den Pranger gestellt und bei Wettanbietern zu erheblichen Unsicherheiten im Umgang mit ihren Kunden geführt hat.
Hartz IV-Empfänger “schenken” GEZ 400 Millionen Euro
Nach Informationen des Magazins “Focus” haben die Fahnder der GEZ im Jahr 2010 31,1 Millionen Euro für nichtangemeldete Geräte eingetrieben. Doch wo Schwarzseher nachträglich zur Kasse gebeten wurden, bessern viele Hartz I-Empfänger die Rundfunkgebührenkasse unwissentlich auf.
AG Spandau: Beratungshilfe darf auch bei mehrfachen Filesharing-Abmahnungen nicht verweigert werden!
In der Praxis kommt es immer wieder dazu, dass Anschlussinhaber wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen von mehreren Kanzleien abgemahnt werden. Wer etwa als Bezieher von Hartz-IV oder Student auf Beratungshilfe angewiesen ist, muss oft drum kämpfen. In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Amtsgerichtes Spandau von großer Bedeutung.
Landgericht Köln bestätigt: Keine Sportwetten für Hartz-IV Empfänger
Das Landgericht Köln hat seine umstrittene einstweilige Verfügung bestätigt, wonach Westlotto keine Sportwetten an die Bezieher von Hartz-IV Leistungen verkaufen darf. Dies gilt allerdings für die betroffenen Wettbüros nur unter einer Bedingung.









