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HanseNet wird zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Mit Beschluss vom 02.11.2009 – Az: 13 B 1392/09 – bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren die Verpflichtung eines Telekommunikationsdienstleisters zur Vorratsdatenspeicherung. Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Bundesnetzagentur. Mit diesem wurde der HanseNet aufgegeben, eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Zudem sah der Bescheid vor, dass die mit der Datenspeicherung verbundenen Kosten von HanseNet zu tragen sind. Hiergegen richtete sich HanseNet, blieb damit allerdings erfolglos. Weiterlesen

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