Alle Artikel mit dem Tag "Hamburg"
– Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg
Haftet Youtube für Urheberrechtsverletzungen in Videos, die von Nutzern hocheladen wurden? Der Streit hierüber schwelt seit Jahren. Bereits 2010 hatte das LG Hamburg einen einstweilige Verfügungsantrag der Verwertungsgesellschaft GEMA aus formalen Gründen abgelehnt. In der Hauptsacheentscheidung bejahte das LG Hamburg nun grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch der GEMA gegen Youtube. Allerdings soll die Plattform nur als Störer haften. Lesen Sie mehr über diese Entscheidung mit Signalwirkung in der folgenden
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.201:Â Weiterlesen
Youtube gegen GEMA: was ist von dem morgigen Urteil des LG Hamburg zu erwarten?
„Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“. Jeder Youtube Nutzer kennt diese Meldung. Schon seit Jahren streiten sich Youtube und die GEMA um die Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Video-Plattform. Nach gescheiterten Verhandlungen zog die GEMA vor Gericht. Weiterlesen
LG Hamburg (Az.: 312 O 93/11) – Lösung vom Partnervermittlungsvertrag ganz ohne Kosten?
Wenn ein Verbraucher einen Partnervermittlungsvertrag widerruft, kann das daran liegen, dass er sein Glück bereits auf anderem Wege gefunden hat. Über diesen Umstand hinaus dürfte das Urteil des LG Hamburg vom 31.01.2012 (Az.: 312 O 93/11) ihm noch mehr Grund zur Freude bereiten. Denn laut Verbraucherzentrale Hamburg, der Klägerin, hat das Gericht entschieden, dass Anbieter nach dem Widerruf des Vertrages gem. §§ 312, 355 ff. BGB keine Gebühren für eine sog. Persönlichkeitsanalyse verlangen dürfen. Weiterlesen
Störerhaftung: Hamburger Bürgerschaftsfraktion fordert mehr Sicherheit für WLAN-Betreiber
Hansjörg Schmidt, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, fordert in seinem Internetauftritt Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Er lobt die zahlreichen öffentlichen WLAN-Access-Points und spricht sich auch für freies WLAN in Hotels und Cafes aus. Doch die Sache hat für die Betreiber solcher WLAN-Netze nach wie vor einen Haken: Weiterlesen
LG Hamburg zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Unterlassungsansprüchen gegenüber der Presse
Wer gegen missliebige oder vermeintlich unwahre Äußerungen in der Presse vorgehen möchte, hat als Kläger bezüglich des örtlichen Gerichtes häufig die freie Wahl. Möglich macht es der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“. Allerdings müssen sich Presseorgane hier nicht alles gefallen lassen. Dies hat das Landgericht Hamburg klargestellt.









