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Haftung des Verpächters einer Domain

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem kürzlich ergangenen Urteil vom 19.03.2010, AZ: 6 U 167/09, entschieden, dass den Verpächter einer Domain grundsätzlich, insbesondere wenn Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen nicht gegeben sei, keine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen treffe. Das Gericht bejahte dennoch eine Haftung des Verpächters, da im vorliegenden Fall besondere Umstände vorlagen.

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