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Kino.to: Urteil gegen Haupt-Administrator
Das Amtsgericht Leipzig hat einen der führenden Köpfe des Raubkopien-Portals kino.to zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe insbesondere wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung verurteilt.
Müssen Arbeitnehmer bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe mit der Kündigung rechnen?
Der Arbeitgeber darf normalerweise eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer von einem Gericht rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.









