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BVerwG: Keine weitere Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC

Wer vor allem als Freiberufler seinen Arbeitsplatz in seiner Wohnung hat, musste bislang auch dann Rundfunkgebühren für seinen beruflich genutzten internetfähigen PC entrichten, wenn er dort auch herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte privat genutzt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt, dass dies rechtswidrig ist. Die GEZ darf hier aufgrund der Zweitgerätefreiheit keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für den Computer kassieren. Dies ist gerade für den Bereich der Medien von großer Bedeutung.

 

 

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BayVGH: GEZ darf bei beruflich genutztem PC keine doppelten Gebühren kassieren

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass normalerweise für einen internetfähigen PC Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen. Dies gilt aber nicht, wenn diese bereits für ein auf dem Grundstück befindliches herkömmliches Rundfunkgerät entrichtet werden. Dabei darf es sich auch um privat genutzte Geräte handeln. Ein Urteil, dass vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant ist, die über ein Büro in ihren eigenen vier Wänden verfügen.

 

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