Alle Artikel mit dem Tag "Google Street View"
Google Street View – Opt-Out-Möglichkeit für WLAN-Access-Points kommt
Dass Google mit seinen Street-View-Dienst-Fahrzeugen auch Teile der WLAN-Kommunikation erfasst und gespeichert hatte, wurde bereits 2010 bekannt. Datenschützer und Bürger sind seinerzeit auf die Barrikaden gegangen. Google erfüllt jetzt die Forderungen europäischer Datenschützer und will weltweit für Nutzer von WLAN-Access-Points eine Opt-Out-Möglichkeit einrichten.
Google Street View: Widerspruchsseite für Eigentümer und Mieter online
Am 17. August ist die „offizielle“ Street-View-Widerspruchsseite von Google online gestellt worden. In dieser Webapplikation können Mieter und Eigentümer der Veröffentlichung ihrer Wohngebäude im Rahmen des Kartendienstes Google Street View, der noch in diesem Jahr starten soll, widersprechen. Dabei dient die konkrete Widerspruchsseite jedoch nur der Unkenntlichmachung von Wohngebäuden.
Google Street View: Eingriff in Persönlichkeitsrechte und Datenschutz oder unbedenklicher Service?
Der Internetgigant und Suchmaschinenbetreiber Google stellt seit Juli 2008 im Rahmen seines Kartendienstes Street View auch in Deutschland 360°-Panoramaaufnahmen des öffentlichen Straßennetzes her. Mittlerweile sind auch Deutschlands Fahrwege vollständig aufgezeichnet. Nachdem sich vor allem von staatlicher Seite aufgrund etwaiger Persönlichkeitsrechtsverletzungen von abgebildeten Personen heftiger Protest gegen Street View regte und bald darauf ein erhebliches Echo in den Medien fand, wurde die Veröffentlichung des Bildmaterials durch Google bis auf weiteres verschoben. Am 10. August 2010 gab Google nun jedoch bekannt, dass noch in diesem Jahr das Bildmaterial aus den 20 größten Städten Deutschlands veröffentlicht werden soll. Â
Welche rechtliche Auswirkungen hat dies nun tatsächlich? Greift Google hier millionenfach in die Persönlichkeitsrechte der Deutschen ein?
Google Street View – legal, illegal, Urheberrechtsverletzung?
Rechtsanwalt Frank Fischer beendet Diskussionen: Google Street View hat das Recht auf seiner Seite! Google hat längst fast ganz Deutschland fotografiert, um seinen Dienst Google Street View auch für unser Land im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Onliner haben hier schon bald die Möglichkeit, eine 360°-Panoramaansicht einzelner Straßen abzurufen. Am 10. August hat Google verkündet, dass die Bilder von 20 deutschen Städten noch in diesem Jahr online gehen sollen.
Nach intensiver Überprüfung der aktuellen Rechtslage lautet Fischers Fazit: “Google hat das Recht auf seiner Seite. Nichts spricht rechtlich dagegen, die Hausfassaden von der Straße aus abzufotografieren und sie ins Internet zu stellen, solange die Gesichter von Personen und die Autokennzeichen ausgepixelt werden. Die ganze Diskussion um Google Street View ist damit nur Sommerloch-Aktionismus der Politiker und Panikmache der Bürger. Google macht rechtlich gesehen alles richtig.
Mainz unterstützt Widerspruch gegen Google „Street View”
 Die Firma Google lässt seit 2007 über den Internetdienst „Street View” einen Großteil des Straßennetzes in den USA fotografieren. Die geschossenen Aufnahmen werden sodann in das Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Seit 2008 werden auf die gleiche Weise auch Aufnahmen von Frankreich, Japan, Italien, Spanien, Australien und Neuseeland gemacht.
Derweil filmt Google auch Straßenzüge der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Auf große Kritik stoßen diese Aufnahmen bei Datenschützern. Kritisiert wird, dass ohne Einwilligung der Betroffenen Personen und KFZ-Kennzeichen auf den Aufnahmen zu erkennen sind.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Hamburg, der in diesen Fällen zuständig ist, setzte sich für die Betroffenen erfolgreich ein. Er erreichte in Verhandlungen mit Google, dass der betroffene Bürger nunmehr Widerspruch einlegen kann. Dieser Widerspruch richtet sich gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, Kraftfahrzeugen und von selbst genutzten oder bewohnten Gebäuden sowie Grundstückseigentum. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung vom 15.10.09 der Stadt Mainz:









