Gerade die in den letzten Jahren stark zugenommene Konkurrenz durch ausländische Rechtsformen wie die englische Limited, hat hierzulande die Reform des GmbH-Rechts maßgeblich beschleunigt. Vor allem die Begrenzung des Haftungsrisikos auf ein britisches Pfund macht die Limited so attraktiv für Firmengründer. Jetzt soll die Reform der GmbH wieder neue Anreize schaffen, Firmengründungen nach deutschem Recht durchzuführen. Interessant wird es für Firmengründer vor allem durch die sog. „Mini-GmbH“, die den neuen Namen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ tragen soll. Die Besonderheit dieser Unternehmergesellschaft ist darin zu sehen, dass anfänglich nur ein Euro als Startkapital benötigt wird. Allerdings kann hierbei der Gewinn nicht vollständig ausgeschüttet werden, vielmehr müssen ¼ des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Durch diese Regelung soll das bei der GmbH vorgesehene Mindestkapital mit der Zeit angespart werden. Die Unternehmergesellschaft erleichtert die Unternehmensgründung insbesondere, da die meisten Existenzgründer über ein nur begrenztes Stammkapital verfügen, und dieses gerade in vielen Dienstleistungsbereichen auch nicht benötigen.
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