Alle Artikel mit dem Tag "Glücksspielmonopol"

Die Ziehung der Lottozahlen – Unzulässige Werbung für Glücksspiel

 

In seinem nun veröffentlichen Urteil vom 29.09.2011 (AZ: 4 A 17/08) hat das OVG Münster die Ausstrahlung der Ziehung der Lottozahlen für unzulässig erklärt. Dies stelle eine nach dem Glückspielstaatsvertrag verbotene Werbung für Glücksspiel, insbesondere im Fernsehen, dar.

Nach Auffassung des Gerichts würde die Art und Weise der öffentlichen Ermittlung und Präsentation von Gewinnzahlen vor laufenden Kameras, sowohl des bekannten und beliebten  Lottos „6 aus 49“, als auch bspw. Glücksspirale „unzulässige Anreizwirkung“ entfalten. So bezweifeln die Münsteraner Richter, dass Ziehungsübertragungen und Lotterieshows im TV mit den Zielen der Suchtprävention vereinbar sind.

Diese Argumentation hatte u.a. auch bereits zu einem Ausstrahlungsstopp der von Günther Jauch moderierten „5 Millionen SKL-Show“ bei RTL geführt.

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LG Hannover: Ausländische Glücksspielanbieter müssen sich an deutsches Werbeverbot im Internet halten

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein ausländischer Anbieter von Glücksspielen nicht einfach mit seiner Werbung an Publikum aus Deutschland wenden darf.

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Bund möchte gegen Betreiber von privaten Spielhallen schärfer vorgehen

Nachdem sich die Länder über eine Änderung des  Glücksspiel-Staatsvertrages verständigt haben, zieht der Bund für den Bereich der privaten Spielhallen und Casinos nach.

 

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VG Gelsenkirchen: Lotterievermittlung braucht sich nicht an auferlegte Beschränkungen zu halten

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass eine Lotterievermittlung nicht die Vorgaben bei der Erteilung beachten muss. Nach Ansicht der Richter ist die Rechtsgrundlage rechtswidrig.

 

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Landesrechnungshof setzt sich für das Glücksspielmonopol ein

Nach Ansicht des Landesrechungshofes Baden-Württemberg ist das damit verbundene  Monopol der öffentlichen Hand wichtig zur Wahrung des Gemeinwohls. Der Staat darf damit nach der Rechtsprechung keine „rein fiskalischen“ Interessen verfolgen, sondern muss die Spielsucht bekämpfen.

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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: das deutsche Glücksspielmonopol verstößt gegen europäisches Recht.

Heute hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele sei nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren. Begründet hat der EuGH seine Entscheidung mit dem Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU. Weiterlesen

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