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VG Wiesbaden: Bei gewerblicher Nutzung des Computers besteht keine GEZ-Pflicht
In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19.11.2008 (Az. 5 E 243/08 WI) bestätigten die Richter, dass bei internetfähigen Computern, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, keine Pflicht zur Entrichtung der GEZ-Gebühren besteht.









