Alle Artikel mit dem Tag "gewerbliches Ausmaß"
OLG München erschwert Geltendmachung von urheberrechtlichem Auskunftsanspruch gegen ausländische Provider
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Musikindustrie keinen Filesharing-Auskunftsanspruch gegen einen britischen Provider vor einem deutschen Gericht durchsetzen kann.
LG Köln: Auskunftsanspruch beim Verbreiten eines länger erhältlichen Films über eine Tauschbörse
Das Landgericht Köln hat sich wieder einmalmit der Frage beschäftigt, wann der Rechteinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider hat. Das Landgericht Köln bejahte ihn, obwohl der Film bereits 11 Monate vor der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung veröffentlicht worden war.
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OLG München: Keine Einschränkung beim Auskunftsanspruch wegen Filesharing
Bereits das Landgericht München hat kürzlich eine kuriose Auffassung darüber vertreten, was unter dem Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“ zu verstehen ist. Umso bedenklicher ist unserer Ansicht nach die jetzt ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichtes München.
LG München: Auskunftsanspruch beim Filesharing ist abhängig von der Qualität der angebotenen Downloads
Das Landgericht München I vertritt in einer aktuellen Entscheidung eine ungewöhnliche Auffassung darüber, was unter dem Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“ zu verstehen ist. Weshalb uns diese Definition bedenklich erscheint.
OLG Köln: Auskunftsanspruch des Rechteinhabers beim Verbreiten eines älteren Films über eine Tauschbörse
Das Oberlandesgericht Köln hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann der Rechteinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider hat. Dieser besteht unter Umständen auch dann, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung des geschützten Werkes länger zurückliegt.
OLG Köln zum Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers bei Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass bei dem Herunterladen und Verbreiten von geschützter Musik und Filmen über eine Tauschbörse nicht zwangsläufig der Provider die Daten des Anschlussinhabers herausgeben muss. Inwieweit dies der Rechtsinhaber verlangen kann, hängt vor allem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Werkes ab. Weiterlesen
Ermittlung des Anschlussinhabers wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing auch bei Verbreiten von aktuellem Kinofilm über Online – Tauschbörse aus privaten Gründen
 Wer geschützte Kinofilme oder Musik über Tauschbörsen aus privaten Gründen verbreitet muss ebenfalls damit rechnen, dass der Rechteinhaber den Anschlussinhaber ermittelt und ihm eine teure Abmahnung schickt. Und das, obwohl der Provider dessen Daten laut Gesetz nur bei einer Urheberrechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß” herausgeben muss.
Auskunftsanspruch und „gewerbliches Ausmaß” nach § 101 UrhG bei Filesharing-Verfahren
In seinem Beschluss vom 05.02.2010 äußerte sich das OLG Schleswig-Holstein zu den Voraussetzungen des Drittauskunftsanspruchs nach § 101 UrhG bei Filesharing-Verfahren. Entsprechend der herrschenden Meinung verlangt der Senat für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs gemäß §§ 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 UrhG über ein nach Abs. 2 „gewerbliches Handeln” hinaus eine Rechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß”. Für diese Auslegung spreche nach Ansicht des Senates, dass die Regelung des § 101 Abs. 2 UrhG der Durchsetzung des Anspruchs nach § 101 Abs. 1 UrhG diene. Die Voraussetzungen des Abs. 2 würden die Voraussetzungen des Abs. 1 erweitern.
OLG Zweibrücken zum „gewerblichen Ausmaß” bei Urheberrechtsverletzungen
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit Beschluss vom 21.09.2009 – 4 W 45/09 – für ein umfassenderes Providerauskunftsrecht ausgesprochen. Nach der Gesetzeslage kann der Rechteinhaber nur dann vom Provider Auskunft über den Inhaber einer ermittelten IP-Adresse verlangen, wenn die Urheberrechtsverletzung „gewerbliches Ausmaß” annimmt. Was darunter zu verstehen ist, definierte das Zweibrückener Gericht.Unter Würdigung der Europäischen Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG besteht, so das Gericht, ein gewerbliches Ausmaß bereits dann, wenn der Verbraucher in bösem Glauben handelt. Bei Filerharern ist dies zu unterstellen. Diese handeln zumindest grob fahrlässig. Daher kann über die Daten des filesharers verfügt werden.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken weitet den Begriff des „gewerblichen Ausmaßes” vor allem inhaltlich weiter aus. Andere Oberlandesgerichte – zum Beispiel aus Köln und Karlsruhe – haben höheres Gewicht dem Ausmaß der Urheberrechtsverletzung beigemessen. So haben diese Gerichte einen Providerauskunftsanspruch erst dann bejaht, wenn die entsprechende hochgeladene Datei aktuell bzw. wirtschaftlich von Bedeutung ist. Aufgrund des neuen Beschlusses könnten Rechteinhaber nunmehr verstärkt gegen filesharer vorgehen, die zum Beispiel ältere Musikdateien hochladen.
Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 21.09.2009 – 4 W 45/09 -
OLG Zweibrücken: Kein gewerbliches Ausmaß bei einmaligem Download
In einem aktuellen Beschluss des OLG Zweibrücken vom 27.10.2008 (Az. 3 W 184/08) hat sich das Gericht mit dem urheberrechtlichen Drittauskunftsanspruch und dem dafür erforderlichen „gewerblichen Ausmaß” der Rechtsverletzung auseinandergesetzt.









