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Abmahnwelle durch Bildagenturen StockFood, Getty Images & Corbis
Abmahnwelle durch Bildagenturen
Neben Abmahnungen der Film- und Musikindustrie mehren sich in jüngster Zeit auch Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern.
Nicht nur die food-Agentur StockFood GmbH, sondern auch die Marktführer der Bildbranche, Getty Images und Corbis, machen vor einer Umsatzsteigerung mittels Serienabmahnungen nicht halt. Die US-Bildagentur Getty Images lässt beispielsweise seit einiger Zeit gezielt durch die Firma PicScout, Israel, mittels Web Crawlern das Internet nach lizenziertem Bildmaterial durchsuchen. Dabei geraten allerdings nicht nur Nutzer von nichtlizenziertem Bildmaterial in Visier, betroffen sind auch Kunden, die zuvor eine Lizenz erworben hatten. Das Vorgehen ist immer das Gleiche: Getty Images fordert zunächst formlos zur Zahlung auf. Wurde das Bild einmalig auf einer Homepage verwendet, fordert Getty € 1.450,00. Die mehrfache Nutzung wird hingegen mit € 1.700,00 in Ansatz gebracht. Reagiert der Rechnungsempfänger nicht, folgt in der Regel die Abmahnung durch die bereits bekannte Kanzlei Waldorf, die auch die Musik- und Filmindustrie bei Massenabmahnungen vertritt. Weiterlesen
Bilderagentur Getty Images mahnt in Deutschland ab
Die weltweit führende Bildvermarktungsagentur Getty Images hat begonnen, mutmaßliche Verletzungen von Nutzungsrechten an Bildern, deren Rechteinhaber sie ist, in großem Umfang auch in Deutschland zu verfolgen. Dabei verfährt Getty Images folgendermaßen:
Sobald in scheinbar systematischen Durchforstungen des Internets der Verdacht entsteht, dass ein Bild ohne die entsprechende Lizenz im Internet veröffentlicht wurde, schickt Getty dem Betreiber der Website eine Rechnung, in der dieser zu Zahlung einer nachträglichen Lizenzgebühr aufgefordert wird. Diese Lizenzgebühr beträgt mindestens 1400 €.
Wird dieser Betrag nicht gezahlt, so gibt Getty Images die Sache an die schon für Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf ab, welche dann die Inhaber der Webseiten kostenpflichtig abmahnt.
Pikanterweise berichten viele der Abgemahnten, dass sie eine Lizenz zur Nutzung der Bilder rechtmäßig erworben hatten. In anderen Fällen seien bereits erteilte Lizenzen sogar nachträglich storniert worden.
Oftmals werden auch durch die Veröffentlichung der Bilder auf der Internetseite tatsächlich Nutzungsrechte verletzt, ohne aber dass der Betreiber der Website das weiß. Dies betrifft etwa solche Personen, die ihre Internet-Präsenz mit Hilfe von Webdesignern oder Webagenturen erstellt haben, die bei der Gestaltung der Seite unlizenzierte Bilder verwendet haben. Auch werden der Erstellung von Websites oft Designvorlagen, so genannte Webtemplates, benutzt, die bereits unlizenzierte Bilder enthalten können. In beiden Fällen haftet zunächst der Betreiber der Seite.
Jedoch gehört es zu den Pflichten eines Webdesigners, sicherzustellen, dass mit der Erstellung der Website keine Nutzungsrechte verletzt werden. Sollte er versäumt haben, sich um die entsprechenden Rechte zu kümmern und sollte er auch den Betreiber der Seite nicht davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sich unlizenzierte Inhalte auf der Seite befinden, dann kann man den Webdesigner auf Regress in Anspruch nehmen.
Wer eine solche Rechnung der Firma Getty oder sogar bereits eine Abmahnung in diesen Fällen erhalten hat, ist auf jeden Fall gut beraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Möglichkeiten abzustecken, gegen die Abmahnung selbst vorzugehen oder möglicherweise von Dritten, die die Website erstellt haben eine entsprechende Entschädigung zu verlangen.
Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Solmecke oder Herrn Rechtsanwalt Otto Grote.









